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Wird ein solcher Antrag nach Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 gestellt, sollte die entsprechende Gebühr entrichtet werden.
Die Höhe der in Absatz 1 genannten Gebühr kann einmal jährlich in Übereinstimmung mit dem Verfahren des Artikels 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003…
Bei der Einreichung solcher Vorschläge sollte in den Fällen gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 die entsprechende Gebühr entrichtet…
Bei der Höhe der Gebühren sollten die Arbeiten berücksichtigt werden, die die Agentur aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 durchzuführen hat; die Gebühren…
Anträge nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer xi der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sollten ebenfalls gebührenpflichtig sein.
Gegebenenfalls ist bei Antragstellung eine Gebühr gemäß Artikel 19 zu entrichten.
Die Gebühr nach § 12 ist bei Stellung des Antrags zu entrichten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.