Erwägungsgrund 4 32010R0440Bei der Einreichung solcher Vorschläge sollte in den Fällen gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 die entsprechende Gebühr entrichtet…
Anhang II 32010R0440Abschnitt 1 — Standardgebühr
Gebühren für die Vorschläge gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: 12 000 EUR Abschnitt 2 — Ermäßigte Gebühren für KMU 2.1. Ermäßigte…
Art. 1 Nr. 20 Buchst. c 32024R2865VERORDNUNG (EU) 2024/2865 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Text von Bedeutung für den EWR)
Absatz 2 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender können der Agentur einen Vorschlag für eine harmonisierte…
Erwägungsgrund 3 32010R0440Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender kann bei der Agentur die Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes vorschlagen,…
Art. 6 Abs. 4 32008R0340VERORDNUNG (EG) Nr. 340/2008 DER KOMMISSION vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (Text von Bedeutung für den EWR)
Ist der Antragsteller ein KMU, erhebt die Agentur eine ermäßigte Gebühr gemäß Anhang IV Tabelle 2.