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Die ermäßigten Gebühren für Vorschläge bezüglich einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung sollten binnen drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung im Hinblick auf eine Änderung bzw. Aufhebung überprüft werden.
Die KMU-Ermäßigung der Gebühr für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung wird binnen drei Jahren nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung überprüft.
Für die Einreichung von Vorschlägen zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung gemäß Artikel 37 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erhebt die…
Betrifft der Vorschlag des Herstellers, des Importeurs oder des nachgeschalteten Anwenders die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gemäß…
Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung veröffentlicht die Kommission nach Konsultation der Behörde, der Mitgliedstaaten und der…
Diese Verordnung sollte gegebenenfalls innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten anhand der gewonnenen Erfahrungen überprüft werden.
Die durch Gebührenverordnungen nach Absatz 3 oder 4 festgelegten Gebühren sind regelmäßig, mindestens alle fünf Jahre, zu überprüfen und, soweit erforderlich,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.