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Was für Heimtiere bestimmte Futtermittel angeht, so umfasst der Markt zahlreiche verschiedene Erzeugnisse mit bestimmten Etiketten. Nur Artikel 15 Buchstabe f, Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sehen geringfügige Änderungen der Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln gegenüber den derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften vor, die sich in keiner Weise auf die Unbedenklichkeit dieser Futtermittel auswirken. Um den betroffenen Futtermittelunternehmern einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, sollte ein einjähriger Übergangszeitraum nach dem 1. September 2010 vorgesehen werden, in dem die derzeitigen Etiketten von Heimtierfuttermitteln weiter verwendet werden dürfen.
Futtermittel dürfen noch bis zum 31. August 2020 mit Etiketten, die den Anforderungen des § 6 Absatz 2 der Futtermittelverordnung in der am 30. Juli 2018…
Die in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 festgelegten Kennzeichnungsvorschriften sind ab 1. September 2010 anzuwenden. Dies würde unvermittelte Änderungen…
Abweichend von Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 dürfen gemäß der Richtlinie 79/373/EWG und Artikel 16 der Richtlinie 70/524/EWG des Rates…
Bei bestimmten Stoffen, Mikroorganismen oder Zubereitungen („Erzeugnisse“) ist nicht sicher, ob sie Futtermittelzusatzstoffe sind. Diese Unsicherheit betrifft…
Die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung gilt nicht für die…
Der geltende Grundsatz, nach dem nur bestimmte Futtermittelzusatzstoffe angegeben werden müssen, wenn sie in Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.