Erwägungsgrund 5 32010R0494
Somit ist es erforderlich, die erste im Übereinkommen vorgesehene Zollsenkung anzuwenden, die darin besteht, den Zollsatz auf 148 EUR/1000 kg Nettogewicht zu senken, und vorzuschreiben, dass dieser Zollsatz rückwirkend vom 15. Dezember 2009 bis zum 31. Dezember 2010 gilt.