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Bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens sind diese Zollsenkungen gemäß Absatz 8 Buchstabe b des Übereinkommens vorläufig und rückwirkend ab dem Tag der Unterzeichnung des Übereinkommens anzuwenden, sofern die anderen Vertragsparteien ihre jeweiligen Verpflichtungen einhalten.
Nach Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens werden die Bestimmungen des Abkommens ab dem Datum seiner Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten im Einklang mit den…
Nach Artikel 9 des Abkommens werden die Bestimmungen des Abkommens ab dem Datum seiner Unterzeichnung bis zu seinem Inkrafttreten im Einklang mit den geltenden…
Somit ist es erforderlich, die erste im Übereinkommen vorgesehene Zollsenkung anzuwenden, die darin besteht, den Zollsatz auf 148 EUR/1 000 kg Nettogewicht zu…
Nach Artikel 9 des Abkommens wird das Abkommen ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet. Die Mitgliedstaaten sollten seinen Bestimmungen daher ab…
Nach Artikel 15 des Abkommens werden die Bestimmungen des Abkommens ab dem 1. Februar 2010 bis zu seinem Inkrafttreten im Einklang mit den geltenden nationalen…
Nach Artikel 15 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet. Die Mitgliedstaaten sollten seinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.