Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wenn die Lage im internationalen Handel, die spezifischen Erfordernisse einiger Märkte oder internationale Handelsabkommen es notwendig machen, sollte die Möglichkeit bestehen, die Erstattung für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren ausgeführt werden, entsprechend dem Bestimmungsgebiet unterschiedlich festzusetzen.
Im Hinblick auf die Verwaltung der Erstattungsbeträge, die im Laufe eines Haushaltsjahres bei der Ausfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Form…
Gemäß Artikel 162 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 dürfen Erstattungen, die bei der Ausfuhr von Waren aus nicht unter Anhang I fallenden…
Zur Erleichterung der Anwendung der Ausfuhrerstattungen durch die Mitgliedstaaten sollten die Erstattungssätze für verschiedene Grunderzeugnisse, die in Waren…
Erstattungen, die bei der Ausfuhr von Waren aus nicht unter Anhang I fallenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen gezahlt werden, dürfen diejenigen…
Im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 ist vorzusehen, dass Erstattungsbeträge für Grunderzeugnisse, die in Form…
Viele landwirtschaftliche Erzeugnisse unterliegen natürlichen und jahreszeitlich bedingten Schwankungen, folglich können die ausgeführten Waren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.