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Das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger sollte so eingehend und oft geprüft und überarbeitet werden, wie es notwendig ist, um sicherzustellen, dass es die Anforderungen an die wesentlichen Informationen für den Anleger im Sinne von Artikel 78 Absatz 2 und Artikel 79 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG weiterhin einhält. Zur Demonstration einer guten Praxis sollten die Verwaltungsgesellschaften das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger überarbeiten, bevor sie eine Initiative ergreifen, die zu einer großen Zahl neuer Anleger führen könnte, die Anteile am Fonds erwerben.
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Investmentgesellschaft und für jeden Investmentfonds, den sie verwaltet, eine Verwaltungsgesellschaft ein kurzes…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden von einer Investmentgesellschaft oder, für einen von ihr verwalteten Investmentfonds, einer…
In der Richtlinie 2009/65/EG werden die Hauptgrundsätze festgelegt, die bei der Zusammenstellung und Übermittlung von wesentlichen Informationen für den Anleger…
Eine Überprüfung findet vor oder nach jeder Änderung statt, die als für die im Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger enthaltenen Angaben…
Resultiert eine Änderung aus dem erwarteten Ergebnis einer Entscheidung der Verwaltungsgesellschaft, einschließlich Änderungen des Prospekts, der…
Werden die wesentlichen Informationen für den Anleger und der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.