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Im Falle eines Dachfonds ist das richtige Gleichgewicht zwischen den Informationen über den OGAW, in den der Anleger investiert, und die zugrunde liegenden Fonds zu wahren. Das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger über einen Dachfonds sollte folglich auf der Grundlage erstellt werden, dass der Anleger nicht über die einzelnen Merkmale jedes Basisfonds unterrichtet zu werden wünscht oder braucht, die sich bei einem aktiven Management des OGAW ohnehin regelmäßig verändern dürften. Allerdings sollten die Merkmale der Basisfonds transparent sein, damit das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger die Ziele, Anlagepolitik, Risikofaktoren und Kostenstruktur des Dachfonds effizient offenlegen kann.
bei Dachfonds die wesentlichen Informationen für Anleger, die einen OGAW zeichnen, der Investitionen in einen anderen OGAW oder sonstige in Artikel 50 Absatz 1…
Die wesentlichen Informationen für den Anleger sollten den Anlegern kostenlos und rechtzeitig vor der Zeichnung des OGAW als eigenständiges Dokument geliefert…
Form oder Inhalt der wesentlichen Informationen für den Anleger müssen gegebenenfalls an bestimmte Umstände angepasst werden. Folglich passt diese Verordnung…
Jedes in Absatz 1 genannte Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger hat im Abschnitt „Praktische Informationen“ folgende Angaben zu enthalten: a)…
Die wesentlichen Informationen für den Anleger sind derart beizubringen, dass der Anleger sie von anderen Unterlagen unterscheiden kann. Insbesondere sind sie…
Besteht ein OGAW aus mehreren Anteils- oder Aktienklassen, ist für jede dieser Klassen ein gesondertes Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.