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Sicherzustellen ist auch, dass die Erläuterung der Risiken im Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger mit den internen Verfahren der Verwaltungsgesellschaft auf dem Gebiet des Risikomanagements kohärent ist, die gemäß der Richtlinie 2010/43/EU der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Regelungen für die Geschäftstätigkeiten, Risikomanagement und Inhalt der Vereinbarung zwischen einer Verwahrstelle und einer Verwaltungsgesellschaft festgelegt wurden . Zur Gewährleistung dieser Kohärenz sollte die permanente Risikomanagementfunktion gegebenenfalls mit der Möglichkeit ausgestattet werden, den Abschnitt „Risiko- und Ertragsprofil“ im Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger zu prüfen und zu kommentieren.
Die Mitgliedstaaten stellen im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 2006/73/EGRichtlinie 2006/73/EG der…
Ein funktionierendes Risikomanagement sollte gewährleisten, dass die Verwaltungsgesellschaften die in der Richtlinie 2009/65/EG gesetzten Anlagegrenzen, wie das…
Die Ermittlung und Erläuterung der in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b erwähnten Risiken muss mit dem internen Verfahren zur Ermittlung, Messung und Überwachung…
Werden die wesentlichen Informationen für den Anleger und der Prospekt auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier oder auf einer Website zur Verfügung…
Maßnahmen bei möglichen abweichenden Interessen in Bezug auf Produkte, bei denen die Kreditrisiken durch Verbriefung übertragen werden, wie mit Blick auf die…
Eine klare Aufgabenverteilung zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsfunktion ist für die Umsetzung der in der Richtlinie 2009/65/EG vorgeschriebenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.