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Folgende Änderungen der Spezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung „Soprèssa Vicentina“ werden genehmigt: In Artikel 2 „Beschreibung des Erzeugnisses“ werden unter Punkt 2.1.3 „Schlachtalter“ die Wörter „oder auf dem Ohr“ eingefügt. „Das Mindestschlachtalter beträgt neun Monate und kann anhand der Angaben der Tätowierung, die den Schweinen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt auf der Keule angebracht wird, überprüft werden.“ wird durch folgende Angabe ersetzt: „Das Mindestschlachtalter beträgt neun Monate und kann anhand der Angaben der Tätowierung, die den Schweinen innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt auf der Keule oder auf dem Ohr angebracht wird, überprüft werden.“
Im Falle der Verwendung eines Ohrmarken-Transponders oder eines Bolus-Transponders als erstem Kennzeichen kann anstelle des zweiten Kennzeichens bei Schafen und…
Schlachtkörper von weniger als zwölf Monate alten Rindern sind vom Marktteilnehmer unmittelbar nach der Schlachtung nach Maßgabe des § 3 der…
von Säugetieren außer Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohr- oder Schenkeltätowierung innerhalb der ersten zwei Lebenswochen,
geimpften Schweinen und deren nicht geimpften Nachkommen im Inland erschlachtet worden ist, aa)die Untersuchungen nach § 19 beendet und mindestens drei Monate…
Längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 ist abweichend von § 5 Absatz 1 Satz 1 eine Betäubung nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage…
Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 1 der Richtlinie 2000/13/EG und der Artikel 13, 14 und 15 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 kennzeichnen die Marktteilnehmer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.