Erwägungsgrund 5 32010R0679
In diesem Zusammenhang sollte die Kommission (Eurostat) in einigen Ausnahmefällen (methodenbezogene Besuche) über zusätzliche Zugangsrechte zu einer erweiterten Palette von Informationen zwecks Beurteilung der Datenqualität in vollem Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken hinsichtlich der fachlichen Unabhängigkeit verfügen.