Erwägungsgrund 8 32010R0679
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institutionen und Beamten, die für die Meldung der tatsächlichen Daten an die Kommission (Eurostat) und die zugrunde liegenden Haushaltsdaten zuständig sind, die Verpflichtungen aufgrund der statistischen Grundsätze vollständig einhalten.