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Für die Durchführung von methodenbezogenen Besuchen in einem Mitgliedstaat, dessen statistische Informationen einer Überprüfung unterliegen, sollte die Kommission (Eurostat) deshalb das Recht erhalten, auf die Haushaltsdaten staatlicher Einheiten auf Bundes- bzw. zentralstaatlicher, Länder- und Gemeindeebene sowie auf Sozialversicherungsebene zuzugreifen; zudem sollten ihr ausführliche Angaben über die zugrunde liegende Rechnungslegung, die einschlägigen statistischen Erhebungen und Fragebogen sowie sonstige sachdienliche Informationen unter Einhaltung der Rechtsvorschriften über Datenschutz und statistische Geheimhaltung vorgelegt werden.
Im Rahmen der methodenbezogenen Besuche hat die Kommission (Eurostat) das Recht, auf die Haushaltsdaten sämtlicher staatlichen Einheiten auf Bundes- bzw.…
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Institutionen und Beamten, die für die Meldung der tatsächlichen Daten an die Kommission (Eurostat) und die…
Die Kommission (Eurostat) muss über hinreichend zuverlässige, ausführliche und vergleichbare Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation verfügen, um…
In diesem Zusammenhang sollte die Kommission (Eurostat) in einigen Ausnahmefällen (methodenbezogene Besuche) über zusätzliche Zugangsrechte zu einer erweiterten…
Um den Aufwand für die Befragten zu verringern, hat Eurostat das Recht auf Zugang zu Verwaltungsdaten innerhalb der Kommissionsdienststellen gemäß den…
Die Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern ii und iii der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 zu übermitteln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.