Erwägungsgrund 9 32012D0504
Statistiken sollten unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 definiert werden. Für die Zwecke dieses Beschlusses sollte außerdem zwischen europäischen Statistiken und anderen Statistiken unterschieden werden.
Statistiken sollten unter Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 definiert werden. Für die Zwecke dieses Beschlusses sollte außerdem zwischen europäischen Statistiken und anderen Statistiken unterschieden werden.