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Aus den vorgenannten Gründen ist die Bezeichnung „Olomoucké tvarůžky“ in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben einzutragen, wobei jedoch eine Übergangszeit von fünf Jahren gilt, während der die Bezeichnung „Olmützer Quargel“ unter Umständen weiter verwendet werden darf, die außerhalb dieser Übergangszeit im Widerspruch zu dem Schutz gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 stehen könnten.
Die Bezeichnung „Olmützer Quargel“ darf während einer Übergangszeit von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung für Käse…
Was Handelsmarken angeht, die die Bezeichnung „Olmützer Quargel“ enthalten und vor dem Antrag auf Eintragung von „Olomoucké tvarůžky“ durch Eintragung geschützt…
Bei den Bezeichnungen „Olmützer Quargel“ und „Olomoucké tvarůžky“ handelt es sich um Namen ähnlicher Käse in deutscher bzw. tschechischer Sprache, die einen…
Das Verbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 der Eintragung von Bezeichnungen, die zu Gattungsbezeichnungen geworden, bezieht sich auf…
Während die Bezeichnung „Olomoucké tvarůžky“ als ganze geschützt wird, darf die nichtgeografische Komponente der Bezeichnung als solche oder in übersetzter Form…
Der Antrag der Tschechischen Republik auf Eintragung der Bezeichnung „Olomoucké tvarůžky“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 und in Übereinstimmung mit Artikel 17…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.