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Die Verordnung (EU) Nr. 53/2010 und die Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates vom 27. Juli 2009 zur Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der Fischereiaufwandsregelung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 sind daher entsprechend zu ändern.
Wird eine Gruppe von Fischereifahrzeugen gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 von der Fischereiaufwandsregelung ausgenommen, so wird der…
Gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 des Rates bestimmte Gruppen von Fischereifahrzeugen von der…
Es ist erforderlich, die Obergrenzen für den höchstzulässigen Fischereiaufwand für 2010 gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2166/2005, Artikel 5 der…
Eine Gruppe von Fischereifahrzeugen aus Deutschland ist derzeit von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008…
Es ist erforderlich, die Obergrenzen für den höchstzulässigen Fischereiaufwand für 2011 gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2166/2005, Artikel 5 der…
Folgende Gruppen von Fischereifahrzeugen werden von der Anwendung der Fischereiaufwandsregelung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008 ausgenommen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.