Art. 2 32010R0220VERORDNUNG (EU) Nr. 220/2010 DER KOMMISSION vom 16. März 2010 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-Modulen für die Jahre 2013 bis 2015 für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0317VERORDNUNG (EU) Nr. 317/2010 DER KOMMISSION vom 16. April 2010 zur Annahme der Spezifizierungen des Ad-hoc-Moduls 2011 über die Beschäftigung behinderter Personen für die Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0745VERORDNUNG (EU) Nr. 745/2010 DER KOMMISSION vom 18. August 2010 zur Festsetzung der Obergrenzen für 2010 für bestimmte Stützungsregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0389VERORDNUNG (EU) Nr. 389/2010 DER KOMMISSION vom 6. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2104/2004 hinsichtlich der Steuerung der Flottenkapazität in bestimmten französischen Gebieten in äußerster Randlage
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R1099VERORDNUNG (EG) Nr. 1099/2007 DES RATES vom 18. September 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 601/2004 zur Festlegung von Kontrollmaßnahmen für die Fischerei im Regelungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0708VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1915/83 hinsichtlich der Frist für die Übermittlung der Betriebsbogen für das Rechnungsjahr 2008 durch die Verbindungsstelle in Italien
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.