Erwägungsgrund 2 32007R0275
Die Etikettierung von Rinderhackfleisch, das mit Fleisch von anderen Tierarten vermischt ist, hat zahlreiche Fragen aufgeworfen. Anhang I Teil I Titel I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif enthält genaue Vorschriften für die Einreihung von Erzeugnissen, die aus derartigen Mischungen bestehen. Die erforderliche Klarstellung kann somit durch eine Bezugnahme auf diese Nomenklatur anhand der KN-Codes gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 erreicht werden.