Art. 2 32010R0777VERORDNUNG (EU) Nr. 777/2010 DER KOMMISSION vom 2. September 2010 zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung (Prosciutto Toscano (g.U.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32020R0757VERORDNUNG (EU) 2020/757 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0776VERORDNUNG (EU) Nr. 776/2010 DER KOMMISSION vom 2. September 2010 zur Eintragung einer Bezeichnung in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben (Génisse Fleur d’Aubrac (g.g.A.))
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32007R0275VERORDNUNG (EG) Nr. 275/2007 DER KOMMISSION vom 15. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1825/2000 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0725VERORDNUNG (EU) Nr. 725/2010 DER KOMMISSION vom 12. August 2010 zur Anhebung der Fangquoten für 2010 um die nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zurückbehaltenen Mengen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.