Erwägungsgrund 5 32010R0738
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union sollten die Zahlungen erst geleistet werden, nachdem die Einhaltung der Förderkriterien kontrolliert wurde. Diese Kontrollmaßnahmen sollten Verwaltungskontrollen, ergänzt durch Vor-Ort-Kontrollen, vorsehen. Außerdem sollten rechtsgrundlos gezahlte Beträge wiedereingezogen und Sanktionen festgelegt werden, um Antragsteller von betrügerischem Verhalten und grober Fahrlässigkeit abzuschrecken.