Erwägungsgrund 6 32010R0738
Mit Artikel 63 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates, mit der gemeinsame Regeln für Direktzahlungen an Landwirte im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und bestimmte Stützungsregelungen für Landwirte festgelegt wurden, wurden die teilweise gekoppelten Zahlungen im Hopfensektor ab dem 1. Januar 2010 in die Betriebsprämienregelung einbezogen. Um die Kontinuität der Zahlungen sicherzustellen, sollte die erste Zahlung der Unionsbeihilfe gemäß Artikel 102a der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und gemäß der vorliegenden Verordnung spätestens am 30. April 2011 geleistet werden.