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OBERGRENZEN FÜR DIE ÜBERGANGSZAHLUNGEN FÜR OBST UND GEMÜSE GEMÄSS ARTIKEL 128 DER VERORDNUNG (EG) Nr. 73/2009 Kalenderjahr 2010 (1000 EUR) Mitgliedstaat Zypern Rumänien Slowakei Tomaten — Artikel 128 Absatz 1 869 335 Obst und Gemüse, ausgenommen Tomaten — Artikel 128 Absatz 2 4 478
Die Höchstbeträge der Mittel, die der Tschechischen Republik, Ungarn, Polen und der Slowakei für die Gewährung der gesonderten Zahlung für Obst und Gemüse gemäß…
OBERGRENZEN FÜR DIE DIREKTZAHLUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 87 DER VERORDNUNG (EG) Nr. 73/2009 Kalenderjahr 2010 (1000 EUR) Spanien Frankreich Italien Niederlande…
Für diejenigen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, sind die Obergrenzen für die Übergangszahlungen für Obst und…
OBERGRENZEN FÜR DIE DIREKTZAHLUNGEN GEMÄSS DEN ARTIKELN 52, 53 UND 54 DER VERORDNUNG (EG) Nr. 73/200 Kalenderjahr 2010 (1000 EUR) BE DK EL ES FR IT AT PT SI FI…
Aus Gründen der Klarheit ist es angezeigt, die Höchstbeträge an Mitteln, die den die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwendenden Mitgliedstaaten…
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.