Verordnung (EU) Nr. 78/2010 der Kommission vom 27. Januar 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 hinsichtlich des Anwendungsbereichs und der Frist, die der Behörde nach dem regulären Verfahren für die Annahme ihrer Schlussfolgerungen zur Aufnahme bestimmter Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG gewährt wird (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 33/2008 ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32010R0078
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