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Was das reguläre Verfahren anbelangt, ist deutlich geworden, dass die Frist, die der Behörde für die Erstellung ihrer Schlussfolgerungen gewährt wird, wegen der Komplexität und des Umfangs der Arbeiten verlängert werden sollte. Dies sollte nur für Wirkstoffe gelten, für die der Entwurf des Bewertungsberichts erst nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung bei der Kommission eingeht.
Die Behörde leitet den vom berichterstattenden Mitgliedstaat übermittelten Entwurf des Bewertungsberichts spätestens 30 Tage nach Erhalt an den Antragsteller…
Hinsichtlich dieser Wirkstoffe ist die Prüfung der Entwürfe der Bewertungsberichte fast abgeschlossen; für die meisten dieser Stoffe wird die Entscheidung über…
In dem Fortschrittsbericht der Kommission vom 26. Juli 2001 wird erläutert, warum nicht so rasch Fortschritte gemacht wurden, wie ursprünglich angenommen. Die…
Die Behörde nimmt innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der in Artikel 9 Absatz 3 dieser Verordnung vorgesehenen Frist eine Schlussfolgerung dazu an, ob…
Die Kommission kann die Behörde konsultieren und um eine Schlussfolgerung zur gesamten Risikobewertung oder zu bestimmten Aspekten ersuchen. Diese Konsultation…
Um sicherzustellen, dass bezüglich der Anwendung dieser Verordnung genügend Erfahrungen gesammelt wurden, sollte die Kommission einen Bericht über deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.