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Außerdem muss klargestellt werden, in welchen Fällen die besonderen Bestimmungen im Rahmen der einzelnen IPA-Komponenten den gemeinsamen Bestimmungen vorgehen. Die Bestimmungen über die Evaluierung der Hilfe müssen mit den Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften in Einklang gebracht und gleichzeitig muss für eine bessere Kohärenz zwischen den für alle IPA-Komponenten geltenden gemeinsamen Bestimmungen und den für die einzelnen Komponenten geltenden besonderen Bestimmungen gesorgt werden.
Bei der Erstellung der nationalen Programme und bei den damit zusammenhängenden finanziellen Aspekten sollten die Bestimmungen der Verordnung (EG, Euratom) Nr.…
Es ist klarzustellen, welches der in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den…
Aus Gründen der Effizienz und Vereinfachung sollte diese Finanzregelung so weit wie möglich die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni…
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften…
Infolge der Annahme der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 über die…
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.