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Ziel der Evaluierung ist es, Qualität, Wirksamkeit und Konsistenz der aus Gemeinschaftsmitteln finanzierten Hilfe und die Strategie und die Durchführung der Programme zu verbessern.
Die in Artikel 5 beschriebenen indikativen Mehrjahresplanungsdokumente werden von der Kommission einer Ex-ante-Evaluierung unterzogen.
Die Kommission kann auch strategische Evaluierungen vornehmen.
Die Programme werden nach den besonderen Bestimmungen für die IPA-Komponenten in Teil II dieser Verordnung und Artikel 21 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 Ex-ante-Evaluierungen sowie gegebenenfalls Zwischenevaluierungen und/oder Ex-post-Evaluierungen unterzogen.
Die Ergebnisse der Evaluierungen werden im Programmierungs- und Durchführungszyklus berücksichtigt.
Die Kommission entwickelt Evaluierungsmethoden, einschließlich Qualitätsnormen und objektiver, messbarer Indikatoren.
Die Kommission führt in dieser Verordnung vorgesehene Evaluierungen so frühzeitig durch, dass ihre Ergebnisse noch in die Entscheidungsfindung einfließen…
Bis zum 30. Juni 2026 evaluiert die Kommission die Durchführung des Programms vor dem Hintergrund der in Artikel 3 genannten Ziele. Zu diesem Zweck bewertet die…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die gemäß…
Bei der Durchführung von Evaluierungen stellt die Kommission sicher, dass sie unabhängig, objektiv und rechtzeitig erfolgen und dass die Evaluierungsstellen in…
Die Kommission führt Evaluierungen so frühzeitig durch, dass ihre Ergebnisse in die in die Entscheidungsfindung einfließen können.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.