Erwägungsgrund 2 32010R0802
Um die Leistung von Unternehmen im Sinne der Richtlinie 2009/16/EG zu bestimmen, ist es erforderlich, dass die Besichtiger bei der Überprüfung eines Schiffes die dem Unternehmen zugewiesene IMO-Nummer erfassen.
Um die Leistung von Unternehmen im Sinne der Richtlinie 2009/16/EG zu bestimmen, ist es erforderlich, dass die Besichtiger bei der Überprüfung eines Schiffes die dem Unternehmen zugewiesene IMO-Nummer erfassen.