Erwägungsgrund 3 32010R0802
Bei der Bewertung der Leistung eines Unternehmens sollten die Mängel- und Festhaltequoten aller Schiffe der Flotte eines Unternehmens, die innerhalb der Union und der unter die Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle („Pariser Vereinbarung“) fallenden Region überprüft wurden, berücksichtigt werden.