Erwägungsgrund 5 32010R0802
Die Kommission sollte die mit der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs damit beauftragen, die Liste der Unternehmen mit einer niedrigen oder sehr niedrigen Leistung auf einer öffentlichen Website aufzuführen.