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Anhang XVIII wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2.1.2. erhält folgende Fassung: „2.1.2. Finanzielle Angaben (alle finanziellen Angaben sollten in Euro gemacht werden) Finanzmittel insgesamt des operationellen Programms (Europäsche Union und national) Grundlage für Berechnung des EU-Beitrags (öffentliche oder Gesamtkosten) Gesamthöhe der von den Begünstigten gezahlten förderfähigen Ausgaben Entsprechender öffentlicher Beitrag Durchführungsrate in % a b c d e = c: a, wenn Gesamtkosten, oder e = d: a, wenn öffentliche Kosten Prioritätsachse 1 Angabe des Fonds — Davon in den Interventionsbereich des ESF fallende Ausgaben — Davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben — Ausgaben für Regionen ohne Übergangsunterstützung — Ausgaben für Regionen mit Übergangsunterstützung · entfällt entfällt Prioritätsachse 2 Angabe des Fonds — Davon in den Interventionsbereich des ESF fallende Ausgaben — Davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben — Ausgaben für Regionen ohne Übergangsunterstützung — Ausgaben für Regionen mit Übergangsunterstützung · entfällt entfällt Prioritätsachse … Angabe des Fonds — Davon in den Interventionsbereich des ESF fallende Ausgaben — Davon in den Interventionsbereich des EFRE fallende Ausgaben — Ausgaben für Regionen ohne Übergangsunterstützung — Ausgaben für Regionen mit Übergangsunterstützung · entfällt entfällt Gesamtbetrag · 2. Die folgende Nummer 5a wird eingefügt: „5a. EFRE- UND KOHÄSIONSFONDS-PROGRAMME: UMWELTPROJEKTE MIT GESAMTINVESTITIONSKOSTEN VON MINDESTENS 25 MIO. EUR UND HÖCHSTENS 50 MIO. EUR (FALLS ZUTREFFEND) Für laufende Projekte: — Stand der Durchführung der verschiedenen Projektphasen. — Stand der Finanzierung der Projekte. Für abgeschlossene Projekte: — Auflistung der abgeschlossenen Projekte, einschließlich Abschlussdatum, der endgültigen Gesamtinvestitionskosten, einschließlich Finanzierungsquellen, sowie wesentlicher Output- und Ergebnisindikatoren, gegebenenfalls einschließlich Kernindikatoren.“ ·
(3) Der Ausgangswert ist nur für das erste Jahr einzutragen, wenn die Angaben vorliegen, sofern nicht das Konzept eines dynamischen Ausgangswerts verwendet…
„ANHANG III LISTE DER INFORMATIONEN ZU VORHABEN, DIE DER KOMMISSION AUF ANFRAGE ZUR DURCHFÜHRUNG VON DOKUMENTENPRÜFUNGEN UND VOR-ORT-ÜBERPRÜFUNGEN ZU…
„ANHANG XVIII JAHRES- UND ABSCHLUSSBERICHT 1. KENNDATEN OPERATIONELLES PROGRAMM Ziel Fördergebiet Programmplanungszeitraum Referenznummer des Programms…
"ANHANG X BESCHEINIGUNG UND AUSGABENERKLÄRUNG UND AUSZAHLUNGSANTRAG Text von Bild EUROPÄISCHE KOMMISSION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .…
(1) Die Zielvorgabe kann jährlich oder für den gesamten Programmplanungszeitraum angegeben werden. Die Angaben können zusätzlich grafisch dargestellt werden.…
„ANHANG XX GROSSPROJEKT: STRUKTURIERTE DATEN ZUM KODIEREN Großprojekt: wichtigste Einzelheiten Antragsformular Infrastruktur Antragsformular Produktive…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.