Erwägungsgrund 23 32010R0913
Um den Wettbewerb unter den Anbietern von Schienengüterverkehrsdienstleistungen in Güterverkehrskorridoren zu gewährleisten, sollte es neben den Eisenbahnunternehmen und ihren Zusammenschlüssen auch anderen Antragstellern gestattet sein, Infrastrukturkapazität in den Güterverkehrskorridoren zu beantragen.