Erwägungsgrund 30 32010R0913
Ziel dieser Verordnung ist es, die Effizienz des Schienengüterverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern zu verbessern. Die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten und den Betreibern der Infrastruktur sollte gewährleistet sein, um einen möglichst effizienten Betrieb der Güterverkehrskorridore sicherzustellen. Dazu sollten parallel zu Investitionen in die Infrastruktur und in technische Ausrüstung wie ERTMS operationelle Maßnahmen getroffen werden, die darauf abzielen, die Schienengüterverkehrskapazität und -effizienz zu stärken.