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Im Lichte dieser Tatsachen muss die Bezeichnung „Pizza Napoletana“ somit in das „Register der garantiert traditionellen Spezialitäten“ eingetragen werden. Der Schutz des Namens nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 wurde nicht beantragt.
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Pizza Napoletana“ wurde gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 und unter…
Außerdem wurde im Eintragungsantrag um den Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 ersucht. Der Bezeichnung „Belokranjska…
In dem Eintragungsantrag wurde außerdem der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 beantragt. Der Bezeichnung „Liptovská…
Außerdem wurde im Eintragungsantrag um den Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 ersucht. Der Bezeichnung „Traditionally…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 hat die Kommission den Antrag Italiens auf Genehmigung von Änderungen der Spezifikation…
In dem Eintragsantrag wurde außerdem der Schutz des Namens gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.