Erwägungsgrund 56 32024R1143
Vermittlungsdienste, insbesondere Online-Plattformen, werden zunehmend für den Verkauf von Erzeugnissen — einschließlich Erzeugnissen mit geografischer Angabe — genutzt und könnten in einigen Fällen einen wichtigen Raum der Betrugsprävention darstellen. Informationen im Zusammenhang mit der Werbung, der Absatzförderung und dem Verkauf von Waren, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, sollten als illegale Inhalte gemäß Verordnung (EU) 2022/2065 gelten. Diesbezüglich ist in dieser Verordnung die Ermittlung solcher illegalen Inhalte und das Ergreifen möglicher Maßnahmen durch die nationalen Behörden vorgesehen.