Erwägungsgrund 54 32024R1143
Die Durchsetzung geografischer Angaben auf dem Markt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2017/625 ist wichtig, um betrügerische und irreführende Praktiken zu unterbinden und die wirksame Bekämpfung von Produktpiraterie zu ermöglichen und so sicherzustellen, dass die Erzeuger für den Mehrwert ihrer Erzeugnisse mit geografischer Angabe angemessen entlohnt werden und diejenigen, die diese geografischen Angaben zu Unrecht verwenden, am Verkauf ihrer Erzeugnisse gehindert werden. Kontrollen auf dem Markt sollten auf der Grundlage von Risikobewertungen oder Meldungen von Wirtschaftsbeteiligten oder zuständigen Behörden durchgeführt werden, um die Übereinstimmung mit der Produktspezifikation oder dem einzigen Dokument oder einem gleichwertigen Dokument, wie etwa einer Zusammenfassung der Produktspezifikation, sicherzustellen. Angemessene wirksame und verhältnismäßige administrative und gerichtliche Schritte sollten unternommen werden, um die Verwendung von Namen für Erzeugnisse oder Dienstleistungen zu verhindern oder zu unterbinden, die geschützte geografische Angaben nicht achten oder im Widerspruch zu ihnen stehen.