Erwägungsgrund 53 32024R1143
Für die Akkreditierung der beauftragten Stellen und Produktzertifizierungsstellen sollten die europäischen Normen des Europäischen Komitees für Normung und die internationalen Normen der Internationalen Organisation für Normung herangezogen werden; diese Stellen selbst sollten für ihre Tätigkeiten ebenfalls die genannten Normen verwenden. Die Akkreditierung dieser Stellen sollte im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates erfolgen.