Art. 3 32010R0801VERORDNUNG (EU) Nr. 801/2010 DER KOMMISSION vom 13. September 2010 zur Durchführung von Artikel 10 Absatz 3 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Flaggenstaat-Kriterien (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt an zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32010R0428VERORDNUNG (EU) Nr. 428/2010 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2010 zur Durchführung des Artikels 14 der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf erweiterte Überprüfungen von Schiffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32011R0716VERORDNUNG (EU) Nr. 716/2011 DES RATES vom 19. Juli 2011 zur Festlegung der Fangmöglichkeiten für Sardellen im Golf von Biscaya in der Fangsaison 2011/2012
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juli 2011.
Art. 2 32011R0830VERORDNUNG (EU) Nr. 830/2011 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 zur Erstellung der „Prodcom-Liste“ der Industrieprodukte für 2011 gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2011.
Art. 2 32011R0230VERORDNUNG (EU) Nr. 230/2011 DER KOMMISSION vom 9. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates in Bezug auf die Zollkontingente der Union für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. März 2011.
Art. 7 32011R0333VERORDNUNG (EU) Nr. 333/2011 DES RATES vom 31. März 2011 mit Kriterien zur Festlegung, wann bestimmte Arten von Schrott gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht mehr als Abfall anzusehen sind
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 9. Oktober 2011.