Erwägungsgrund 7 32011R0333
Da der mit Artikel 39 Absatz 1 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzte Ausschuss keine Stellungnahme zu den in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen abgegeben hat, hat die Kommission dem Rat einen Vorschlag für die Maßnahmen vorgelegt und an das Europäische Parlament weitergeleitet