Erwägungsgrund 5 32011R1170
Nach einem Antrag von Prof. Dr. Moritz Hagenmeyer und Prof. Dr. Andreas Hahn gemäß Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich der Wirkung von Wasser auf die Verringerung des Risikos einer Dehydration und eines damit verbundenen Leistungsabfalls abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2008-05014). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Die regelmäßige Aufnahme signifikanter Mengen Wasser kann das Risiko einer Dehydration und eines damit verbundenen Leistungsabfalls verringern.“