Erwägungsgrund 15 32011R1174
Die Kommission sollte eine Verringerung des Betrags oder die Aufhebung der Sanktion aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände empfehlen können.
Die Kommission sollte eine Verringerung des Betrags oder die Aufhebung der Sanktion aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände empfehlen können.