Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Befugnis zum Erlass von Einzelbeschlüssen, in denen die Nichteinhaltung der Empfehlungen festgestellt wird, die vom Rat im Rahmen des Korrekturmaßnahmenplans angenommen worden sind, sollte dem Rat übertragen werden. Als Bestandteil der Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten im Rat gemäß Artikel 121 Absatz 1 AEUV stellen diese Einzelbeschlüsse untrennbare Folgemaßnahmen zu den vom Rat gemäß Artikel 121 Absatz 4 AEUV im Rahmen des Korrekturmaßnahmenplans angenommenen Empfehlungen dar.
Der Rat kann auf Empfehlung der Kommission nach Artikel 121 Absatz 4 AEUV eine Empfehlung mit der Feststellung, dass ein übermäßiges Ungleichgewicht besteht,…
Gelangt er zu der Auffassung, dass der Mitgliedstaat die empfohlenen Korrekturmaßnahmen nicht ergriffen hat, fasst der Rat auf Empfehlung der Kommission einen…
Die Befugnis zum Erlass der einzelnen Beschlüsse zur Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen sollte dem Rat übertragen werden. Als…
Die Befugnis zur Annahme von einzelnen Beschlüssen zur Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Sanktionen sollte dem Rat übertragen werden. Als…
Dem Rat sollte die Befugnis erteilt werden, Empfehlungen für die Ergreifung vorsorglicher Korrekturmaßnahmen oder zur Vorbereitung eines makroökonomischen…
Ein Mitgliedstaat, der Gegenstand eines Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht ist, sollte einen Korrekturmaßnahmenplan mit Einzelheiten seiner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.