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Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor. Zu diesem Zweck konsultiert sie die Interessenträger des Sektors, einschließlich der Sozialpartner, und anschließend die Mitgliedstaaten. In dem Bericht wird insbesondere geprüft, ob für das Führen von Waffen durch CIT-Sicherheitspersonal gemeinsame Schulungsanforderungen aufgestellt und ob Änderungen an Artikel 24 im Hinblick auf die Richtlinie 96/71/EG vorgenommen werden können; der Bericht trägt dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der IBNS Rechnung, prüft, ob sich aus der Vergabe einer Unionslizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte auf Gruppenbasis ein Mehrwert ergeben könnte, und bewertet, ob eine entsprechende Änderung dieser Verordnung angebracht ist.
Bis zum 14. September 2020, und anschließend alle fünf Jahre, übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 16. Juni 2021 und anschließend alle fünf Jahre einen Bericht über die Durchführung…
Die Kommission überprüft alle drei Jahre die Durchführung dieser Verordnung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat einen umfassenden Durchführungs- und…
Bis zum 26. November 2030 und danach alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung dieser…
Die Kommission überprüft auf Antrag der Koordinierungsgruppe und in jedem Fall alle zehn Jahre die Durchführung dieser Verordnung und legt dem Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.