Erwägungsgrund 1 32011R1214
Mit der Einführung des Euro hat die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Straßentransporten von Bargeld erheblich zugenommen. Innerhalb des Euroraums sollten Banken, große Einzelhandelsunternehmen und sonstige professionelle Bargeldverwender mit dem Geldtransportunternehmen (Cash-in-transit-(CIT)-Unternehmen), das das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet, Verträge abschließen können und die Bargelddienstleistungen der nächstgelegenen Filiale der nationalen Zentralbank oder des nächstgelegenen CIT-Cash-Centers nutzen können, auch wenn diese/dieses in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist. Darüber hinaus lassen viele Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (im Folgenden „teilnehmende Mitgliedstaaten“), ihre Banknoten und Münzen im Ausland herstellen oder haben möglicherweise die Absicht, dies in Zukunft zu tun. Es liegt im Wesen einer einheitlichen Währung, dass Bargeld zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten frei zirkulieren kann.