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Diese Verordnung soll ermöglichen, dass der gewerbsmäßige grenzüberschreitende Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten unter Bedingungen erfolgt, die die Sicherheit des Vorgangs, des beteiligten CIT-Sicherheitspersonals und der Öffentlichkeit sowie den freien Verkehr von Euromünzen gewährleisten. In Einklang mit der gängigen Marktpraxis sollte zudem Bargeld in anderen Währungen als dem Euro in begrenztem Umfang im selben CIT-Fahrzeug transportiert werden dürfen.
Das antragstellende Unternehmen, sein CIT-Sicherheitspersonal, die Fahrzeuge und die Sicherheitsverfahren, die von dem Unternehmen für den grenzüberschreitenden…
„grenzüberschreitender Straßentransport von Euro-Bargeld“ den gewerbsmäßigen Transport von Euro-Banknoten oder -Münzen durch ein CIT-Fahrzeug auf der Straße aus…
Diese Verordnung gilt unbeschadet nationaler Vorschriften über das Verhalten von CIT-Personal außerhalb eines CIT-Fahrzeugs und über die Sicherheit der…
Angesichts der besonderen Art von CIT-Transportdienstleistungen muss die Richtlinie 96/71/EG auf alle grenzüberschreitenden…
Aufgrund der mit Bargeldtransporten verbundenen besonderen Gefahren für Gesundheit und Leben des CIT-Sicherheitspersonals und der Bevölkerung sollte für den…
Beim gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen teilnehmenden Mitgliedstaaten sollte diese Verordnung oder das jeweilige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.