Erwägungsgrund 3 32011R1214
Diese Verordnung ist die Antwort auf die in Artikel 38 Buchstabe b der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgesehene Möglichkeit, Vorschläge für harmonisierende Rechtsakte für die Beförderung von Bargeld vorzulegen.