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Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden .
nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Überwachung von Barmitteln,…
Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Diese Richtlinie sollte die Anwendung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nicht berühren.
Diese Verordnung sollte für die Abwicklung von Geschäften mit allen Finanzinstrumenten und Tätigkeiten von Zentralverwahrern gelten, sofern nichts anderes…
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung von Artikel 86 EG-Vertrag —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.