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Die Verordnung (EWG) Nr. 3279/75 des Rates vom 16. Dezember 1975 zur Vereinheitlichung der Einfuhrregelungen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber Drittländern auf lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels angewandt werden ist nicht mehr wirksam, da sie inhaltlich in spätere Rechtsakte übernommen wurde.
Die Verordnung (EWG) Nr. 2052/69 des Rates vom 17. Oktober 1969 betreffend die gemeinschaftliche Finanzierung der Ausgaben für die Durchführung des…
Die Verordnung (EWG) Nr. 744/93 des Rates vom 17. März 1993 zur Festlegung der Grundregeln für die Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus bei der…
Diese Richtlinie gilt unbeschadet der Verordnung (EWG) Nr. 234/68 des Rates vom 27. Februar 1968 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für…
Durchführungsvorschriften zur Regelung bei der Einfuhr bestimmter Waren des Blumenhandels mit Ursprung in Zypern, Israel, Jordanien und Marokko sowie im…
Die Verordnung (EG) Nr. 2800/98 des Rates vom 15. Dezember 1998 mit Übergangsmaßnahmen in der gemeinsamen Agrarpolitik anlässlich der Einführung des Euro führte…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1471/88 des Rates vom 16. Mai 1988 über die Einfuhrregelung für Süßkartoffeln und Stärke von Maniok für bestimmte Verwendungszwecke ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.