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Zwar sind die OECD-Länder an das Übereinkommen gebunden, doch die Nicht-OECD-Mitgliedstaaten beteiligen sich nicht am Übereinkommen, wodurch Wettbewerbsvorteile für Exporteure aus den zuletzt genannten Ländern entstehen könnten. Daher wird diesen Ländern nahe gelegt, das Übereinkommen anzuwenden, um gleiche Bedingungen auch auf globaler Ebene zu gewährleisten.
Angesichts des verstärkten Wettbewerbs auf den Weltmärkten und um Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen der Union entgegenzuwirken, sollte die Kommission im…
Ländern, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind und Abkommen geschlossen haben, nach denen sie verpflichtet sind, die Vorschriften des…
Exportkreditagenturen („ECA“) tragen zur Entwicklung des Welthandels bei, indem sie ergänzend zur Finanzierung und Absicherung durch den privaten Sektor die…
Die Teilnehmer an dem Übereinkommen und die Mitgliedstaaten der Union haben vereinbart, gemäß den Transparenzvorschriften der OECD und der Union bestimmte…
Derartige Abgabenbefreiungen sind auch in internationalen multilateralen Abkommen vorgesehen, denen alle oder einige Mitgliedstaaten beigetreten sind. Die…
IN DER ERWÄGUNG, dass nach Artikel 3 des Übereinkommens die Verpflichtungen, die sich hinsichtlich der internationalen Zusammenarbeit aus dem Übereinkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.