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Nach einer Reihe von Beinahe-Zusammenstößen, bei denen die Sicherheitsabstände unterschritten wurden, und den Unfällen 2001 in Yaizu (Japan) und 2002 in Überlingen (Deutschland) sollte die bestehende Systemsoftware für bordseitige Kollisionswarnsysteme (ACAS) verbessert werden. Studien zufolge beträgt die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenstoßes in der Luft mit der bestehenden Software für bordseitige Kollisionswarnsysteme 2,7 × 10-8 pro Flugstunde. Daher gilt die derzeitige Version 7.0 von ACAS II als mit einem unvertretbaren Sicherheitsrisiko behaftet.
Turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm oder mit einer Fluggastsitzzahl von mehr als neunzehn sind mit…
Zur Vermeidung von Zusammenstößen in der Luft zwischen Luftfahrzeugen, die in dem Luftraum verkehren, für den die Verordnung (EG) Nr. 216/2008 gilt, muss eine…
(Teil-ACAS) AUR.ACAS.1005 Leistungsanforderungen (1) Die nachfolgend genannten turbinengetriebenen Flugzeuge müssen mit Kollisionswarnsoftware Version 7.1 von…
Zur Gewährleistung der höchstmöglichen Sicherheitsstandards sollte in Luftfahrzeugen, die nicht von der verbindlichen Ausrüstungsanforderung erfasst werden,…
einem Kollisionsschutzsystem (Airborne Collision Avoidance System - ACAS II) gemäß dem gültigen internationalen Standard (mindestens TCAS II mit Software Change…
„Bordseitiges Kollisionswarnsystem“ (Airborne Collision Avoidance System, ACAS) bezeichnet ein System in Luftfahrzeugen auf Grundlage von Transpondersignalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.